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FAU muß das Wort „Gewerkschaft“ nicht aus der Satzung streichen

Die Freie Arbeiter/innen-Union (FAU-IAA) darf nach neuestem Gerichtsurteil das Wort „Gewerkschaft“ für sich selbst weiter benutzen, obwohl sie nicht tariffähig ist. Es handele sich um eine Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz abgedeckt sei, aber gleichzeitig arbeitsgerichtlich nicht relevant ist, meinten die Richter .
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